Bürgerinitiative Lebenswertes LeopoldGrätzl

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BiLG-Kernanliegen (kurz)

März 2020

1 - GROSSZÜGIGE ABSTANDSFLÄCHEN
  • Unverbaute "Freie Mitte - Grüne Lunge" südwestlich vom vorhandenen Kinderspielplatz (à Abbildung)
  • Möglichst große Abstandsflächen zu bestehenden Wohnbauten – v.a. an den "Sensiblen Punkten" (à Abbildung)
  • Erhaltung des Baumbestandes, v.a. entlang der Grundstücksgrenzen
2 - ANGEPASSTE GEBÄUDEHÖHEN
  • Gebäudehöhenanpassung an angrenzende Anrainerbauten (teilw. Bauklasse I)
  • Keine Überschreitung der derzeit im "LeopoldGrätzl"-Straßenblock** maximal zulässigen Gebäudehöhe
  • Keine Überschreitung der derzeit zulässigen Bebauungsdichte/Kubatur
3 - SCHUTZ VOR LÄRM UND EMISSIONEN
  • Das Innere des Grätzls muss verkehrsfrei bleiben
  • Keine zusätzlichen Fußgängerströme/Durchwegungen im Nahbereich bestehender Wohnungen
  • Straßenlärm-Barriere zur Oberen Donaustraße - durchgehender Baukörper am Donaukanal

 

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