BiLG-Kernanliegen (kurz)
März 2020
1 - GROSSZÜGIGE ABSTANDSFLÄCHEN
- Unverbaute "Freie Mitte - Grüne Lunge" südwestlich vom vorhandenen Kinderspielplatz (à Abbildung)
- Möglichst große Abstandsflächen zu bestehenden Wohnbauten – v.a. an den "Sensiblen Punkten" (à Abbildung)
- Erhaltung des Baumbestandes, v.a. entlang der Grundstücksgrenzen
2 - ANGEPASSTE GEBÄUDEHÖHEN
- Gebäudehöhenanpassung an angrenzende Anrainerbauten (teilw. Bauklasse I)
- Keine Überschreitung der derzeit im "LeopoldGrätzl"-Straßenblock** maximal zulässigen Gebäudehöhe
- Keine Überschreitung der derzeit zulässigen Bebauungsdichte/Kubatur
3 - SCHUTZ VOR LÄRM UND EMISSIONEN
- Das Innere des Grätzls muss verkehrsfrei bleiben
- Keine zusätzlichen Fußgängerströme/Durchwegungen im Nahbereich bestehender Wohnungen
- Straßenlärm-Barriere zur Oberen Donaustraße - durchgehender Baukörper am Donaukanal