Stellungnahme zum FläWi

 

DIE FRIST ZUR STELLUNGNAHME endet am 09.06.2022!

Der Entwurf zum neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für das Leopold-Grätzl liegt für die öffentliche Begutachtung auf. ALLE Wiener können bis zum 09.06.2022 Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben!
Wichtig ist, dass pro Person eine separate und individuelle Stellungnahme abgegeben wird

Unter folgendem Link sind nähere Infos zu finden:

https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8329.html

 

 Infos für eine SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME

Download: Blanko-Vorlage (word - zum Ausfüllen am PC)                

Download: Blanko-Vorlage (pdf - Ausdrucken und Ausfüllen mit der Hand)

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8329) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden. Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.

 

 Infos für eine ONLINE STELLUNGAHME

--> Hier geht's zur Online-Stellungnahme

Achtung! Das Textfeld ist hier auf 1000 Zeichen limitiert,
es können jedoch auch Beilagen bis max 40MB hochgeladen werden

 

Die wichtigsten THEMEN, FORDERUNGEN, ANLIEGEN

Anlässlich der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplane, lud die BiLG wieder zu einem Anrainer:innen-Treffen. Während des Treffens und in anschließenden Einzelgesprächen sowie via Email wurden von den Anrainer:innen wieder viele Themen eingebracht und intensiv diskutiert:

VOLUMEN & HÖHEN

Es herrscht Unmut über das vergrößerte Bauvolumen und die im Vergleich zu den früheren Bestandsbauten immensen Gebäudehöhen – die einzelnen Baufelder sind nahezu ausnahmslos wesentlich höher gewidmet als ihre Vorgängerbauten (gemäß alter Widmung) an selber Stelle - sowohl an der Oberen Donaustraße (nun durchgehend 35 Meter!), als auch im Blockinneren, insbesondere Bauteil D
Forderungen:

VolumenHöhen

DACHAUFBAUTEN

In der Online-Infostunde (11.05.2022) wurde seitens MA21 (Frau DI Madreiter) festgehalten, dass durch die BB3+BB4-Flachdachbestimmungen bei allen LeopoldQuartier-Bauteilen (A-D) sichergestellt wird, dass die ausgewiesenen Gebäudehöhen nicht durch zusätzliche Dachgeschoße/-aufbauten, überragt werden können – Technikaufbauten/-anlagen seien nur im „unbedingt notwendigen Ausmaß“ zulässig - über die 35m dürfe jedenfalls „maximal eine Antenne“ ragen. Der dehnbare Begriff des „unbedingt notwendigen Ausmaßes“ wird im weiteren Projektverlauf noch eine sehr kritische Betrachtung erforderlich machen!
Forderungen:

LÄRMSCHNEISE

Sorge vor enormer Straßenlärmbelastung (Obere Donaustraße) für die Grätzlbewohner durch die neue „Lärmschneisezwischen Bauteil A+B – Ankündigungen des Projektentwicklers, die Schallausbreitung mittels Bäumen oder flankierenden Fassadengestaltungsmaßnahmen „brechen“ zu wollen können nicht überzeugen.
Forderungen:

Schallschneise

DURCHWEGUNG

Die von Bezirk und Stadt forcierte zusätzliche Durchwegung des LeopoldGrätzls wird von der Anrainerschaft nach wie vor äußerst kritisch gesehen. Die zunehmenden Konfliktherde entlang der bereits vorhandenen bzw. erst in den letzten Jahren geschaffenen Durchwegungen (Lärm durch Kofferrollen, Skateboards und dgl., nächtliche Ruhestörungen durch randalierende Personen, diverse Vandalismusschäden an den Außenlagen und Bäumen der Wohnanlagen, unfallgefährliches Aufeinandertreffen von Fußgängern und flotten Fahrradfahrern bzw. Lieferdienst-E-Mopeds, Wegenutzung als „Hundeklo“, Drogenproblematik) sollten unbedingt ernstgenommen werden!
Forderungen:

Durchwegung

GRÜNRAUM

Die Festlegungen zur „Freien Mitte“ – inkl. Unterbauungsverbot - werden sehr begrüßt!
Bleibt die Frage, wie nun sichergestellt wird, dass es tatsächlich zu den in den idyllischen Grafiken des Projektentwicklers üppig dargestellt und mündlich zugesagten (Baum)Bepflanzungen (Höhe 5-7m) kommt bzw. wie deren langfristige Erhaltung sichergestellt werden kann. Damit es am Ende nicht bei ein paar Gräserstreifen und vielen leeren Versprechungen bleibt… wie z.B. der „Wald- und Wiesenstreifen“ Mitten auf dem vorhandenen Durchgang (?)

WaldWiese


Ein adäquater Ersatz für den Verlust der üppige Hochgaragen-Fassadenbegrünung (rund 1800m²!!) und die mächtigen Bäume, die der Bauführung zum Opfer fallen, wurde immer wieder von allen Seiten zugesichert (Stichwort „Blattflächenberechnung etc.).
Forderungen:

KLIMARESILIENZ

Im Juryprotokoll zur 2. Wettbewerbsstufe (08/2020) wurde festgehalten: “die Klimaresilienz der vorgeschlagenen Struktur ist dem Bestand deutlich überlegen. Verbesserungspotential besteht bei Hotspots insbesondere im Bereich der neuen Durchwegung rund um Bauplatz A“. Bislang wurde der BiLG-Forderung nach Übermittlung der entsprechenden Nachweise jedoch nicht nachgekommen.
Forderungen:

Die Anwohner:innen des Umspannwerks beklagen die besondere Hitzeentwicklung in diesem Bereich. Eine Verschlimmerung der Situation durch den Entfall der Hochgaragen-Fassadenbegrünung und ein verstärkter Hitzestau durch den künftig doppelt so hohen Bauteil D wird befürchtet.
Forderungen:

NUTZUNGEN

Im Freiraumkonzept der Online-Infostunde wird der neue (Jugend)Spielplatz für die zusätzlichen Wohnbauten in der „Freien Mitte“ direkt angrenzend zum bestehenden Spielplatz der Wohnanlage Obere Augartenstraße situiert. Da der Bestandsspielplatz ohnedies bereits eine überaus hohe Nutzungsdichte aufweist (Mitbenutzung durch angrenzenden Kindergarten, Kinder und Jugendliche umliegender Wohnanlagen/Schulen) wird eine übermäßige Verstärkung/Konzentration der Geräuschkulisse befürchtet.
Forderung:

Spielplatz

Es wurde seitens MA21 mehrfach angeführt, dass an der Oberen Donaustraße Wohnnutzung wegen der Lärmbelastung vermieden werden solle. Nun wurde für den kompletten Bauteil A im FläWi-Plan ein Wohnungsverbot ausgewiesen. Das Ausschließen späterer Wohnnutzung in diesem Bereich ist uns nicht nachvollziehbar.
Forderung:

Wohnungsverbot

VERKEHR

Angesichts der hohen Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten (rund 600?) Büroarbeitsplätze (rund 1000?) wurde folgende verkehrstechnische Anliegen diskutiert:
Forderungen:

STÄDTEBAULICHER VERTRAG

Es ist bekannt, dass es auch für dieses Projektegebiet einen sog. städtebaulichen Vertrag gibt bzw. geben wird. Städtebauliche Verträge können seit 2014 im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten abgeschlossen werden. Dabei sollen Investoren in die Pflicht genommen werden, auch allgemeine Kosten, die im Zuge von Bauprojekten entstehen, zu übernehmen (Straßen, Wege, Parks, aber auch die die Errichtung von Schulen und Kindergärten). Größtmögliche Transparenz ist bei der Verquickung privater und öffentlicher Interessen von entscheidender Bedeutung!
Forderungen:


 

Wir möchten uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Anrainer:innen-Interessen bei den nun folgenden Umsetzungsschritten, den bevorstehenden Bauverfahren sowie der Bauabwicklung gewahrt werden. Daher ersuchen wir Sie, uns bitte über Ihre Stellungnahmen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden zu informieren unter:

info@bilg.at