Reaktionen und Kritik
STEK-VORLAGE, 10.12.2019
Am 10.12.2019 bestätigte die Stadtentwicklungskommission der Stadt Wien (STEK) die sog. STEK-Vorlage, welche die städtebaulichen Rahmenvorgaben und Zielsetzungen für das Flächenwidmungsverfahrens definiert.
Die als Ausgangslage angeführte Bruttogeschoßfläche (BGF) von 85.800m² ist für BiLG so nicht nachvollziehbar.
Die Zielvorgabe Geschoßflächenzahl "GFZ ca. 3,2" bzw. "BGF ca. 75.000m2" ist jedenfalls außerordentlich hoch angesetzt.
Leider sind die "Vorgaben" für unterschiedliche Themenbereiche jeweils sehr vage, unverbindlich und unspezifisch formuliert. Die Begriffe überwiegend/vorwiegend/maßvoll bzw. "punktuelle Akzentuierung" lassen sehr viel Interpretationsspielraum zu. Den entscheidenden Bebauungskennzahlen ist ein "ca." vorangestellt, der Bebauungsgrad ist mit einer extrem großen Spanne von 40-60% angegeben. Somit hängt die städtebauliche Zukunft des Areals gänzlich vom anstehenden städtebaulichen Wettbewerb bzw. den teilnehmenden Planerteams ab. Es stellt sich daher die Frage: Wie wird die Wahrung öffentlicher Interessen bzw. die Berücksichtigung konkreter Anraineranliegen im Zuge dieses Verfahrens - bzw. bei der Ausgestaltung der Auslobungsunterlagen - sichergestellt?
UBM-Informationsnachmittage am 1.+2. Oktober 2019
DIE VERANSTALTUNG
- Der Einladungsradius war sehr klein und beschränkte sich im Wesentlichen auf zwei unmittelbar angrenzende Wohnhausanlagen
- Es handelte sich hier um keine Veranstaltung der Stadt Wien
- Es wurde keine konkreten Informationen zum Projekt geliefert (z.B. zu Gebäudehöhen, Baumassenverteilung, etc.). Es wurde nichts mit Zahlen hinterlegt.
- Die anwesenden Experten gaben nur sehr vage, allgemeine und teilweise schon bekannte Auskünfte
- Die mündlichen Aussagen waren teilweise widersprüchlich - v.a. hinsichtlich der zu erwartenden Gebäudehöhen - und für den Laien irreführend (Mehrfach die Aussage "Es werde keine Hochhäuser geben" – ohne den Hochhausbegriff bzw. die entsprechende 35m-Höhengrenze zu erläutern).
Die Erwartung an erste konkrete Projektinformationen wurde leider nicht erfüllt. Es blieb der Beigeschmack einer Pseudo-Informationsveranstaltung zur Beschwichtigung berechtigter Anrainersorgen.
VERANSTALTUNGSDOKUMENTATION
- Das Ergebnis entspricht keiner repräsentativen Umfrage
- Mangels konkreter Diskussionsgrundlagen waren Rückmeldungen nur eingeschränkt möglich und sind daher in einigen Bereichen wenig aussagekräftig
- Die dargestellte Gewichtung der Themen spiegelt nicht die Prioritäten der AnrainerInnen wider. Es wird der Eindruck vermittelt, als wären den AnrainerInnen die Themenbereiche "Künftige Nutzungen und Grünraum" wichtiger, als das Thema "Bebauung". Wie bereits bei der Nachbesprechung der Veranstaltung am 17.10.2019 durch Vertreter der BiLG erörtert, gilt die Hauptsorge der Anrainer selbstverständlich der künftigen Baumassenverteilung auf dem Grundstück.
Die zentralen Themen: an den umliegenden Bestand angepasste Gebäudehöhen und großzügige Abstandsflächen - insbesondere an den neuralgischen Punkten grenznaher Nachbar-Bestandsbauten, sowie im Bereich des Kinderspielplatzes. Hier gibt es den Wunsch nach einem südwestlich anschließenden Freiraum, um die Qualität diese Grünraums (Besonnung, Vegetationsbedingungen) auch künftig zu erhalten. "freie Mitte - Grüne Lunge".
Die BiLG befürchtet, dass aufgrund dieser Info-Nachmittage das Projekt an den AnrainerInnen vorbei geplant wird. Wir halten fest, dass diese Veranstaltung lediglich als allererste Vorab-Informationsveranstaltung und nicht als Teil eines adäquaten Bürgerbeteiligungsprozesses betrachtet wird. Ein solcher wurde seitens der MA21 bei dem Termin am 17.10.2019 zugesagt. Wir hoffen auf baldige Information, wann und in welcher Form dieser stattfinden kann.
Rückmeldungen aus der Politik und von der stadt
- Es wurden Vertreter aller Fraktionen kontaktiert bzw. angeschrieben
- Mit mehreren Fraktionen wurden Gespräche geführt
- Wir bedanken uns für die ausführliche Stellungnahme der MA21B
- Von Frau Vizebürgermeisterin Stadträtin Hebein, bzw. vom Büro der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung wurde die dialogorientierte Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzerinteressen – insbesondere auch der Anrainer-Standpunkte -bei der Erstellung der Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zugesichert.